Freitag, 23. Mai 2014

Rücksendekosten trägt nun generell der Käufer - Dank sei der EU!

Mal was richtig Gutes von der EU: Rücksendekosten trägt dank einer EU-Angleichung ab dem 13. Juni 2014 auch in Deutschland nun generell der Käufer!

Bisher war es in Deutschland so, dass der Rückversand einer online oder aus dem Katalog gekauften bzw. erst einmal nur "bestellten" Ware ohne Angabe von Gründen erfolgen konnte; die Kosten musste rechtlich zudem der Verkäufer tragen, sofern der Warenwert bei 40 € oder darüber lag. Darunter entschied die Kulanz des Verkäufers, der meist erst gar nicht mit unliebsamen Kunden zu streiten beginnen mochte.

Das waren natürlich paradiesische Verhältnisse für Onlinekäufer, einfach kaufen und zurückschicken; also das typische "Zalando"-Modell (die Firma schreibt bis heute keine schwarzen Zahlen). Zahlen musste man i.d.R. nichts, außer vllt. den Verpackungs- und Versandkosten der ursprünglichen Bestellung an sich.

Man bestellte sich 10 Paar Schuhe und schickte davon 9 oder gar alle wieder zurück, weil sie einem nicht gefielen oder weil man sie sich nicht leisten konnte, oder warum auch immer. Am Besten ging beim Anprobieren sogar auch noch etwas kaputt.

Der Verkäufer war vom Gesetz her gezwungen die Kosten für den Rückversand zu übernehmen (sofern Warenwert über 40 €). Die Ware die zurück kam war weder neu noch originalverpackt, und wenn kein Grund angegeben wurde, dann war es auch möglich, dass z.B. irgendetwas kaputt war, nur was? Im schlimmsten Fall war der Wert gemindert oder die Ware sogar nicht weiter verwendbar, also u.U. sogar schlicht unverkäuflich (gerade bei Spezialanfertigungen, etwa auf DaWanda & Co.).

Im Extremfall blieb man als Verkäufer also auf den gesamten Kosten sitzen, plus Rücksendekosten die ganz klar vom Käufer verursacht wurden. Und man wusste nicht mal was denn nun mit der Ware nicht stimmte.

Das wird sich nun gerechterweise ändern. Der Käufer muss, wie es sich gehört, einen Grund angeben, damit man dann auch weiß warum (zurücknehmen muss man den Artikel als Verkäufer aber weiterhin (Gesetz bzw. Recht des Käufers), denn bei einer Onlinebestellung kann die Ware ja letztlich auch mal anders "ausfallen" als gedacht, und im Laden vor Ort hätte man sich dann z.B. erst gar nie dafür entschieden).

Und wenn der Käufer meint den Artikel doch nicht mehr haben zu wollen, dann soll er bitte auch die Kosten für die Rücksendung der Ware an den Eigentümer tragen (wie beim Kauf ja auch der Fall) - der Kunde ist dann ja auch immerhin der Kostenverursacher. Und wieso soll der Verkäufer dafür bezahlen dass doch der Käufer (s)ein offensichtliches Risiko (unbesehen) eingeht?

Reklamationen sind hiervon natürlich ausgenommen (Nachbesserung), denn da behält der Kunde ja die Ware bzw. muss eine intakte bekommen!


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